Lörrach führt neues Prostitutionsverbot ein – was sich ab April 2026 ändert
Reingard FaustLörrach führt neues Prostitutionsverbot ein – was sich ab April 2026 ändert
Am 28. April 2026 soll der Stadtrat von Lörrach eine überarbeitete Sperrbezirksverordnung verabschieden. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Prostitution klarer zu definieren und gleichzeitig sensible Bereiche vor ihren Auswirkungen zu schützen. Die Behörden arbeiteten eng mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg zusammen, um die Verordnung auszugestalten.
Die aktualisierte Verordnung sieht ein komplettes Verbot von Straßenstrich im gesamten Stadtgebiet Lörrachs vor. Zudem werden Bordelle und ähnliche Betriebe auf zwei ausgewiesene Gewerbegebiete beschränkt. In 20 kommerziellen Zonen ist die Ansiedlung solcher Einrichtungen künftig vollständig untersagt.
Prostitutionsdienstleistungen in Privatwohnungen ("Incall") bleiben grundsätzlich erlaubt, wenn auch mit möglichen Einschränkungen. Nicht direkt geregelt sind jedoch Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden. Aktuell liegen der Stadt keine Anträge für neue Bordelle vor.
Sobald die Verordnung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg veröffentlicht wird, tritt sie sofort in Kraft. Die Verantwortlichen betonen, dass die Änderungen einen Ausgleich zwischen Regulierung und dem Schutz gefährdeter Stadtteile anstreben.
Die überarbeitete Verordnung beschränkt Bordelle auf zwei festgelegte Gewerbegebiete, während die allgemeinen Einschränkungen bestehen bleiben. Incall-Dienstleistungen sind unter bestimmten Auflagen weiterhin gestattet, der Straßenstrich wird jedoch stadtweit verboten. Die Regelungen sind das Ergebnis einer abgestimmten Zusammenarbeit zwischen Kommunalverwaltung, Polizei und regionalen Behörden.






