12 April 2026, 08:11

Neue Tankstellen-Regeln vor Ostern: So oft dürfen Spritpreise jetzt steigen

Eine Balkendiagramm, das die Abhängigkeit Europas von russischem Erdgas zeigt, mit Prozentangaben und Texten, die das Investitionsniveau angeben.

Neue Tankstellen-Regeln vor Ostern: So oft dürfen Spritpreise jetzt steigen

Vor dem Osterwochenende verschärft Deutschland die Regeln für Preiserhöhungen an den Tankstellen. Die neuen Vorschriften begrenzen, wie oft die Spritpreise steigen dürfen, und geben den Behörden mehr Befugnisse, um überhöhte Kosten zu bekämpfen. Gleichzeitig werden die Forderungen nach einem generellen Tempolimit lauter – vor allem angesichts der hohen Spritpreise und der Klimabelastung durch Emissionen.

Die Reform ermöglicht es dem Bundeskartellamt, stärker gegen ungerechtfertigte Preissprünge vorzugehen. Unternehmen müssen künftig jede Erhöhung begründen, und die Preise dürfen nur noch einmal täglich – mittags – angehoben werden. Senkungen bleiben hingegen weiterhin ohne Einschränkungen möglich.

Die Änderungen kommen zu einer Zeit, in der die Debatte über die Spritkosten an Schärfe gewinnt. Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, forderte die Regierung auf, endlich ein Tempolimit einzuführen. Dies würde die Abhängigkeit von Öl verringern und den CO₂-Ausstoß um Millionen Tonnen senken, argumentierte er. Seine Äußerungen spiegeln die wachsende Unzufriedenheit mit den steigenden Kosten an der Zapfsäule wider.

Doch nicht alle sind mit dem Vorgehen der Regierung zufrieden. Mehrere Bundesländer kritisierten die Maßnahmen als unzureichend und setzen sich stattdessen für eine Deckelung der Spritpreise sowie eine Übergewinnsteuer für Energiekonzerne ein. Trotz ihrer Vorbehalte gab es jedoch keine Einigung auf diese zusätzlichen Schritte.

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Die strengeren Regeln für die Spritpreise treten noch vor Ostern in Kraft. Sie sollen plötzliche Preissprünge eindämmen und für mehr Transparenz sorgen. Größere Forderungen wie ein Tempolimit oder eine Preisobergrenze bleiben jedoch vorerst unerfüllt.

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