Neues "Recht auf Reparatur": Mehr Pflichten für Hersteller – doch reicht das?
Adriana HaufferNeues "Recht auf Reparatur": Mehr Pflichten für Hersteller – doch reicht das?
Bundeskabinett beschließt neues "Recht auf Reparatur" – Kritik an unzureichendem Verbraucherschutz
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein neues Gesetz zum "Recht auf Reparatur" verabschiedet. Die Regelung soll Verbraucher:innen den Zugang zu Reparaturen erleichtern, indem Hersteller verpflichtet werden, defekte Produkte noch Jahre nach dem Kauf zu reparieren. Kritiker monieren jedoch, die Vorschriften gingen nicht weit genug, um Verbraucher vor hohen Kosten oder geplanter Obsoleszenz zu schützen.
Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf sieht klare Reparaturpflichten vor: Hersteller müssen Waschmaschinen mindestens zehn Jahre und Smartphones sieben Jahre lang zu fairen Preisen instand setzen. Zudem verlängert sich die Garantiezeit von zwei auf drei Jahre, wenn sich Verbraucher:innen für eine Reparatur statt für einen Neukauf entscheiden. Geräte müssen so konstruiert sein, dass Reparaturen ohne unnötige Hürden möglich sind.
Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, zeigt sich jedoch skeptisch. Er bezeichnet das Gesetz als "wertlos", solange Reparaturen für die meisten Menschen zu teuer bleiben. Echte Barrierefreiheit bedeute für ihn erschwingliche Ersatzteile, offene Software und frei zugängliche Reparaturanleitungen für alle Käufer:innen.
Ehling kritisiert zudem Hersteller, die die Lebensdauer von Produkten bewusst verkürzen. Diese Praxis, bei der Geräte kurz nach Ablauf der Garantie kaputtgehen, nennt er "berechnerten Betrug". Seine Partei fordert, dass solche Methoden rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen müssen.
Im Zentrum seiner Argumentation steht die Bezahlbarkeit. Ehling betont, dass Reparaturen günstiger sein müssten als der Neukauf eines Geräts. Andernfalls, warnt er, werde das Gesetz sein Ziel verfehlen.
Die neue Regelung zwingt Unternehmen, Reparaturen über Jahre hinweg zu unterstützen, und verlängert die Garantie für diejenigen, die sich dafür entscheiden. Doch wie Ehling anmerkt, hängt der Erfolg davon ab, ob sich Verbraucher:innen die Instandsetzungen überhaupt leisten können. Das Gesetz geht nun in die nächste Phase – die Debatten über Reichweite und Umsetzung werden voraussichtlich anhalten.






