Philologenverband prangert Fehlnutzung des 500-Milliarden-Sondervermögens für Schulen an
Berndt MitschkePhilologenverband prangert Fehlnutzung des 500-Milliarden-Sondervermögens für Schulen an
Der Deutsche Philologenverband (DPhV) hat die Verwendung der Mittel aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen scharf kritisiert. Wie aktuelle Studien zeigen, floss bis Ende 2025 nur ein geringer Teil des Geldes in die Bildungsinfrastruktur. Die Vereinigung fordert nun strengere Regeln, um sicherzustellen, dass die dringend benötigten Investitionen auch tatsächlich bei den Schulen ankommen.
Der DPhV hatte zuvor gefordert, mindestens 60 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für die Sanierung und Modernisierung von Schulen bereitzustellen. Die Bundesvorsitzende, Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing, argumentierte, dass die jüngeren Generationen zwar die Schuldenlast tragen müssten, ohne jedoch spürbare Verbesserungen an ihren eigenen Schulen zu erleben. Sie verwies darauf, dass die Kommunen bereits mit 67,8 Milliarden Euro an Investitionsstau bei Schulsanierungen kämpften – so eine Erhebung der KfW.
Artikel 143h des Grundgesetzes schreibt vor, dass das Sondervermögen ausschließlich für zusätzliche Investitionen verwendet werden darf. Doch Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (IW) und des ifo Instituts ergaben, dass ein Großteil der 2025 aufgenommenen Schulden lediglich bestehende Ausgaben ersetzte, statt neue Projekte zu finanzieren. Bis Ende 2025 war kein konkreter Betrag aus den 500 Milliarden Euro für neue Schulinvestitionen bestätigt. Analysen zeigten, dass nur ein geringer Anteil in den Bildungsbereich floss – von den 24 Milliarden Euro, die 2025 ausgegeben wurden, entfielen rund 23 Milliarden (95 %) nicht auf zusätzliche Investitionen.
Der DPhV kritisierte zudem Mängel beim DigitalPakt 2.0, der bis 2030 etwa fünf Milliarden Euro vorsieht, den tatsächlichen Bedarf jedoch bei Weitem nicht deckt. Die Vereinigung fordert nun einen gemeinsamen Ansatz der Bundesländer, um die Schulbildung innerhalb des Sondervermögens priorisiert zu behandeln. Das Geld solle rechtlich verbindlich an konkrete Maßnahmen geknüpft werden, darunter Schulneubauten, Sanierungen, Ausstattung und digitale Aufrüstung.
Die Kritik des DPhV kommt zu einem Zeitpunkt, an dem keine detaillierten Daten vorliegen, wie viel die einzelnen Bundesländer aus dem Sondervermögen für Schulen ausgegeben haben. Angesichts des milliardenschweren Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs pocht die Vereinigung auf verbindliche Zuweisungen, damit die Schulen direkt profitieren. Ohne strengere Kontrollen, warnt sie, werde die Finanzierungslücke in der Bildungsinfrastruktur weiter wachsen.






