23 April 2026, 10:13

Polizei NRW räumt gravierende Mängel bei Barrierefreiheit ein

Whiteboard mit "Beyond Blended Accessibility"-Text, einer Globus-Zeichnung und Pfeilen.

Polizei NRW räumt gravierende Mängel bei Barrierefreiheit ein

Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat eingeräumt, dass ihre Website die Barrierefreiheitsstandards nur teilweise erfüllt. In einer offiziellen Stellungnahme wurden mehrere Mängel benannt, die Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen beeinträchtigen. Die Bewertung orientiert sich an deutschen Vorschriften, darunter das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

In mehreren Bereichen werden zentrale Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt. Zwar existieren Untertitel für Videos, doch fehlen klare Steuerungsmöglichkeiten, um sie ein- oder auszublenden. Stumme Videos bieten weder Textalternativen noch Audiodeskriptionen an.

Tabellen sind unzureichend strukturiert und verfügen nicht über die notwendige Auszeichnung für Zeilen, Überschriften und Datenzellen. Dadurch können Screenreader die Inhalte nur schwer interpretieren. Auch Audiodateien liegen ohne Transkripte vor, sodass Nutzer, die auf Textalternativen angewiesen sind, keinen Zugang zu den Inhalten haben.

Probleme bei der visuellen Kontrastgestaltung bestehen weiterhin – insbesondere bei den Tastaturfokus-Indikatoren, die das geforderte Mindestkontrastverhältnis von 3:1 nicht erreichen. Überschriften sind häufig falsch gekennzeichnet und springen in der Hierarchie, während Listen statt mit den vorgesehenen Listenelementen mit div-Containern umgesetzt wurden.

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Bilder und Grafiken enthalten zwar oft Alternativtexte, diese passen jedoch nicht zum Kontext oder sind in der falschen Sprache verfasst. Insgesamt ergibt sich daraus nur eine teilweise Erfüllung der BITV 2.0- und WCAG 2.1-Stufe-AA-Anforderungen.

In der Barrierefreiheitserklärung der Polizeiwebsite werden die anhaltenden Defizite deutlich. Nutzer mit Behinderungen könnten Schwierigkeiten bei der Navigation, beim Medienzugriff und bei der Verständlichkeit der Inhalte haben. Der Bericht bestätigt, dass weitere Verbesserungen notwendig sind, um die gesetzlichen Vorgaben vollständig zu erfüllen.

Quelle