Sachsen-Anhalt: 976 Geschlechtsänderungen durch das neue Selbstbestimmungsgesetz
Reingard FaustSachsen-Anhalt: 976 Geschlechtsänderungen durch das neue Selbstbestimmungsgesetz
Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz von Sachsen-Anhalt Einwohner:innen, ihr rechtliches Geschlecht ohne langwierige Begutachtungen zu ändern. Aktuelle Zahlen zeigen, dass 976 Personen ihre Eintragungen auf Basis des neuen Gesetzes aktualisiert haben. Die Reform stößt sowohl auf Zustimmung als auch auf Forderungen nach weiteren Anpassungen.
Das Gesetz trat Ende 2024 in Kraft und vereinfacht das Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags. Den Daten zufolge waren fast alle Antragstellenden volljährig – nur etwa 40 Fälle betrafen Minderjährige. Der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler wies darauf hin, dass die meisten Jugendlichen ihren Eintrag von weiblich zu männlich änderten.
Zwischen zwei Änderungen ist eine Wartefrist von einem Jahr vorgeschrieben. Behörden bestätigten vier Fälle, in denen Personen ihren Geschlechtseintrag ein zweites Mal korrigierten, ohne jedoch nähere Angaben zu machen. Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform insgesamt als erfolgreich.
Trotz der positiven Bilanz prüft der Verband mögliche Nachbesserungen. Ein Vorschlag sieht vor, bei Vorstrafen eine fünfjährige Wartezeit für Geschlechtsänderungen vorzuschreiben – allerdings nur, wenn die Straftat während einer Registrierung als Mann begangen wurde.
In den ersten Monaten nutzten fast tausend Menschen das Selbstbestimmungsgesetz. Während die meisten Fälle Erwachsene betrafen, bleibt der Einfluss auf Minderjährige und Mehrfachänderungen begrenzt. Die Debatte über präzisere Regelungen, insbesondere im Zusammenhang mit Vorstrafen, dauert an.






