05 April 2026, 10:10

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz mit Digitalisierung und Nachhaltigkeitsvorgaben

Offenes Buch mit dem Titel "Architektonische Pläne des Rathauses von Heidelberg" zeigt detaillierte Architekturzeichnungen eines Gebäudes.

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz mit Digitalisierung und Nachhaltigkeitsvorgaben

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Architektengesetzes vorgelegt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die beruflichen Regelungen für Architektinnen, Architekten und Stadtplaner im gesamten Bundesland zu modernisieren. Zu den zentralen Neuerungen gehören digitale Verfahren, erweiterte Geschäftsmodelle sowie strengere Nachhaltigkeitsvorgaben.

Nach dem neuen Entwurf können Anträge auf Eintragung in die Architektenliste und berufliche Meldungen künftig online eingereicht werden. Die Umstellung auf elektronische Abläufe soll die Verwaltungsprozesse für Fachkräfte vereinfachen. Auch ausländische Berufsangehörige profitieren von der Reform: Ihre Qualifikationen können nun bereits vor der Einreise nach Deutschland anerkannt werden.

Die Reformen ermöglichen es Architektinnen, Architekten und Planern, in verschiedenen Gesellschaftsformen tätig zu werden – darunter GmbH & Co. KG, OHG und KG. Diese Flexibilität soll unterschiedliche Berufsausübungen fördern und Investitionen in den Sektor anregen. Zudem erhalten Absolventinnen und Absolventen von Architektur- und Stadtplanungsstudiengängen früher Zugang zur Architektenkammer als junge Mitglieder.

Auch in der Ausbildung und Weiterbildung gibt es bedeutende Anpassungen. Die Lehrpläne umfassen künftig zentrale Themen wie Bauplanungsrecht, barrierefreies Gestalten und klimagerechte Gebäudanpassung. Der Entwurf schreibt zudem stärkere Schutzmaßnahmen für die biologische Vielfalt, einen geringeren Energieverbrauch sowie eine stärkere Einbindung erneuerbarer Energien in Planungsvorhaben vor.

Öffentlichkeitsbeteiligung und soziale Belange erhalten in zukünftigen Planungsprozessen mehr Gewicht. Bei städtebaulichen Entscheidungen müssen nun bezahlbarer Wohnraum und barrierefreie Zugänge prioritär berücksichtigt werden. Die geplanten Änderungen erstrecken sich auf Registrierungsverfahren, Ausbildungsstandards und den Umfang der beruflichen Pflichten.

Die Novelle führt elektronische Antragsverfahren ein, erweitert die möglichen Geschäftsmodelle und verschärft die Nachhaltigkeitsauflagen. Zudem soll sie die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen verbessern und die Ausbildung in Schlüsselbereichen ausbauen. Werden die Neuregelungen verabschiedet, werden sie die Arbeitsweise von Architektinnen, Architekten und Planern in Sachsen-Anhalt grundlegend verändern.

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