04 April 2026, 12:11

Steinwürfe auf Gleise: Zugverkehr zwischen Lüneburg und Deutsch Evern lahmgelegt

Kinder spielen mit einem Spielzeughahn auf einem Bahngleis, umgeben von Häusern und Bäumen, mit Text unten.

Steinwürfe auf Gleise: Zugverkehr zwischen Lüneburg und Deutsch Evern lahmgelegt

Zugverkehr zwischen Deutsch Evern und Lüneburg nach Steinwürfen auf Gleise behindert

Auf der Strecke zwischen Deutsch Evern und Lüneburg kam es zu Verspätungen, nachdem Kinder Steine auf die Gleise gelegt hatten. Die Bundespolizei griff ein, entfernte die Gegenstände und sperrte die Strecke kurzzeitig für Sicherheitsüberprüfungen.

Die Behörden warnen, dass solche Handlungen nicht nur lebensgefährlich, sondern auch strafbar sind und für die Verantwortlichen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

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Der Vorfall ereignete sich, als mehrere Steine auf den Gleisen entdeckt wurden, woraufhin Zugbetreiber den Verkehr einstellen mussten. Die Bundespolizei räumte den Bereich umgehend und setzte den Bahnverkehr vorübergehend aus. Reisende hatten mit Verzögerungen zu kämpfen, bis die Lage bereinigt war.

Das Betreten von Bahnanlagen oder das Ablegen von Gegenständen auf Gleisen stellt eine Straftat dar. Die Bundespolizei betonte, dass ein solches Verhalten extreme Risiken birgt – von möglichen Kollisionen bis hin zu Entgleisungen. Obwohl bundesweit in den vergangenen zwei Jahren keine ähnlichen Vorfälle registriert wurden, bleibt die Polizei wachsam.

Eltern werden aufgefordert, mit ihren Kindern über die Gefahren im Bahnbereich zu sprechen, insbesondere in den Schulferien. Kinder und Jugendliche erkennen oft nicht die Risiken, die vom Spielen in der Nähe oder auf Gleisen ausgehen. Die Bundespolizei bittet zudem um Hinweise zum Vorfall und ruft Zeugen auf, sich bei der Inspektion Bremen zu melden.

Die Störung unterstreicht die anhaltende Notwendigkeit, das Bewusstsein für Bahnsicherheit zu schärfen. Bei solchen Vorfällen müssen Reisende stets mit Verzögerungen rechnen. Die Behörden weisen daraufhin, dass das unbefugte Betreten oder die Manipulation von Gleisanlagen nach dem Gesetz schwerwiegende Strafen nach sich zieht.

Quelle