14 April 2026, 16:10

Zeitumstellung 2023: Wie Arbeitszeiten und Löhne von der Uhrumstellung betroffen sind

Blauer Hintergrund mit einer Digitaluhr, die die Uhrzeit anzeigt, Teil eines Timer-App-UI-Kits mit Text oben.

Zeitumstellung 2023: Wie Arbeitszeiten und Löhne von der Uhrumstellung betroffen sind

2023 stellt Deutschland zweimal die Uhr um – mit Folgen für Arbeitszeiten und Löhne

Im Jahr 2023 werden in Deutschland die Uhren zweimal umgestellt: Im März springen sie vor, im Oktober zurück. Doch wie wirken sich diese Zeitumstellungen auf Arbeitszeiten und Bezahlung aus? Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten nun ihre Verträge und Tarifvereinbarungen prüfen, um ihre Rechte und Pflichten während des Übergangs zu klären.

In der Nacht vom 25. auf den 26. März springt die Uhr von 1:59 Uhr direkt auf 3:00 Uhr – eine Stunde wird übersprungen. Beschäftigte, die in diesem Zeitraum arbeiten sollten, verlieren dadurch theoretisch eine bezahlte Arbeitsstunde, sofern ihr Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes vorsieht. Stundenlohnkräfte könnten daher ein schmaleres Gehalt erhalten, während Angestellte mit festem Monatsgehalt keine Einbußen haben.

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Anders verhält es sich in der Nacht vom 28. auf den 29. Oktober, wenn die Uhr um eine Stunde zurückgestellt wird. Wer dann im Dienst ist, arbeitet plötzlich eine Stunde länger. Allerdings dürfen Arbeitgeber die im März "verlorene" Stunde nicht einfach einseitig nachfordern – es sei denn, dies wurde vorher vereinbart.

Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, dass Arbeitgeber Schichten wie geplant enden lassen dürfen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Überstunden in diesen Phasen können durch das Bruttogehalt abgedeckt sein, auf ein Arbeitszeitkonto gebucht oder extra vergütet werden – je nach geltender Regelung. Ohne vorherige Absprache dürfen Überstunden in der Regel nur angeordnet werden, wenn sie ausgeglichen werden.

Gelegentliche Zusatzstunden, wie sie durch die Zeitumstellung entstehen, fallen bei Festangestellten oft unter die reguläre Bezahlung. Stundenlohnkräfte hingegen brauchen klare Vereinbarungen, um nicht auf Einkommen verzichten oder unbezahlt arbeiten zu müssen.

Die anstehenden Uhrumstellungen erfordern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine genaue Prüfung der Verträge. Während Festangestellte keine Lohnkürzungen befürchten müssen, können Stundenkräfte eine Stunde verlieren oder gewinnen – sofern keine Sonderregelungen greifen. Das Gericht betont zwar die Kontinuität der Dienstleistung, doch die Entschädigungsfragen bleiben an die individuellen Arbeitsbedingungen geknüpft.

Quelle