DB-Chef warnt vor Sonderrechten für italienischen Bahnkonkurrenten Italo
Hilda Dussen vanDB-Chef warnt vor Sonderrechten für italienischen Bahnkonkurrenten Italo
Der Vorstandsvorsitzende der DB InfraGO hat schwere Bedenken gegen Pläne geäußert, dem italienischen Bahnbetreiber Italo Sonderrechte für die Streckennutzung einzuräumen. Philipp Nagl warnte, dass Ausnahmen für das Unternehmen Rechtsstreitigkeiten auslösen und den Markt destabilisieren könnten. Seine Äußerungen fallen in eine Phase, in der sich Deutschland auf den Markteintritt von Italo im Fernverkehr ab 2028 vorbereitet.
Nagl kritisierte insbesondere den Vorschlag einer kurzfristigen „Neueinsteiger-Klausel“, die Italo den Marktzutritt erleichtern soll. Er bezeichnete die Idee als rechtlich höchst fragwürdig und argumentierte, sie könnte einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Seiner Meinung nach könnten solche Sonderregelungen aufgrund unklarer Vorschriften jahrelange Gerichtsverfahren nach sich ziehen.
Das aktuelle System stützt sich nicht mehr auf die veralteten, mehrjährigen Rahmenverträge aus dem Jahr 2017, die wegen ihrer Komplexität und rechtlichen Schwächen abgeschafft wurden. Eine neue, verbindliche EU-Kapazitätsverordnung wird erst 2031 vollumfänglich in Kraft treten – bis dahin klafft eine regulatorische Lücke.
Trotz seiner Vorbehalte räumte Nagl ein, dass Wettbewerb im Fernverkehr grundsätzlich funktionieren kann. Er betonte jedoch, dass Änderungen letztlich den Fahrgästen zugutekommen und keine ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile schaffen dürften.
Nagls Warnungen unterstreichen die Risiken, Italo vor 2031 Sonderbedingungen einzuräumen. Ohne klare rechtliche Absicherung könnte dieser Schritt langwierige Prozesse auslösen und die Marktstabilität gefährden. Die Debatte dreht sich nun darum, wie sich Wettbewerb mit fairen und verlässlichen Regelungen in Einklang bringen lässt.






