Ex-Beamter scheitert mit Klagen gegen Entlassung nach Pandemie-Protesten und Falschangaben
Hilda Dussen vanEx-Beamter scheitert mit Klagen gegen Entlassung nach Pandemie-Protesten und Falschangaben
Lucian Michaelis, ehemaliger leitender Handelsaufseher in Sachsen-Anhalt, hat seine letzte juristische Schlacht gegen seine Entlassung verloren. Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte 2024 nach langem Rechtsstreit die Rechtmäßigkeit seiner Kündigung. Im Mittelpunkt des Falls standen Vorwürfe wegen Fehlverhaltens, politischer Betätigung und Verstößen gegen Dienstpflichten.
Michaelis hatte als hochrangiger Beamter im Landesamt für Verbraucherschutz gearbeitet, bis er seines Amtes enthoben wurde. Die Behörden warfen ihm zunächst Arbeitszeitbetrug und mangelhafte Arbeitsleistung vor. Zwar wies das Gericht später einige der schwerwiegenderen Anschuldigungen zurück, bestätigte jedoch, dass er seine Arbeitszeiten gefälscht hatte.
Seine Probleme verschärften sich durch seine öffentliche Haltung gegenüber den Pandemie-Maßnahmen. Michaelis lehnte eine Impfung ab, stellte offizielle COVID-19-Daten infrage und beteiligte sich an Demonstrationen gegen die Coronavirus-Politik. Im Februar 2022 nahm er an einem umstrittenen „Fackelmarsch“ in Halberstadt teil, der von Kritikern mit rechtsextremen Gruppen in Verbindung gebracht wurde. Dies führte zu einer noch genaueren Prüfung seiner politischen Einstellungen.
Gegen seine Entlassung klagte Michaelis und argumentierte, sie sei ungerechtfertigt. Das Gericht entschied jedoch, dass die Behörden im Rahmen ihrer Befugnisse gehandelt hätten. Es verwies darauf, dass das Beamtenrecht bei Personalentscheidungen einen breiten Ermessensspielraum zulasse.
Sein familiärer Hintergrund verkomplizierte den Fall zusätzlich. Sowohl er als auch sein Vater, Martin Michaelis – ein Pfarrer aus Quedlinburg –, gehörten zu den lautstarken Kritikern der Pandemie-Politik. Der ältere Michaelis kandidierte sogar für den Stadtrat auf der Liste der AfD. Ihre lutherische Prägung, insbesondere Luthers Lehre vom Gewissen, formte ihre entschiedene Haltung.
Mit der Gerichtsentscheidung endet Michaelis’ rechtlicher Kampf um seinen Arbeitsplatz. Seine Entlassung ist nun rechtskräftig und schließt ihn von weiteren Tätigkeiten im öffentlichen Dienst aus. Das Urteil unterstreicht zudem die Befugnis der Behörden, Mitarbeiter zu entlassen, deren Verhalten als unvereinbar mit den Standards des öffentlichen Dienstes angesehen wird.






