08 June 2026, 20:08

Gericht gibt AfD-Abgeordneten Recht im Streit mit der Linkspartei

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht gibt AfD-Abgeordneten Recht im Streit mit der Linkspartei

Ein deutsches Gericht hat in einem Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linkspartei über eine umstrittene Pressemitteilung zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linkspartei, Teile der Erklärung erneut zu veröffentlichen, da diese unrechtmäßig in Persönlichkeitsrechte eingegriffen habe. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vorwürfe, die während einer Landtagssitzung im April 2025 erhoben wurden.

Der Konflikt begann, als der Linken-Politiker Dirk Bruhn AfD-Abgeordnete beschuldigte, im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern seine Parkinson-Symptome verspottet zu haben. Die Linkspartei griff die Behauptung später in einer Pressemitteilung auf, woraufhin die betroffenen AfD-Mitglieder rechtliche Schritte einleiteten.

Ein Gericht erster Instanz hatte zunächst nur eine Teilunterlassung verfügt und lediglich die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ blockiert, den Rest der Erklärung jedoch zugelassen. Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil nun auf und entschied, dass die Linkspartei keine ausreichenden Beweise für ihre Vorwürfe vorgelegt habe. Die Richter monierten das Fehlen von Zeugen und äußerten Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Darstellungen der Linkspartei.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und warf der Linkspartei vor, unbegründete Anschuldigungen erhoben zu haben. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linkspartei vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben. Zwar räumte das Gericht ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, betonte jedoch, dass persönliche Beleidigungen und haltlose Vorwürfe zu weit gingen.

Das Urteil verbietet der Linkspartei, die strittigen Aussagen zu wiederholen. Zudem setzt es ein Präzedenzurteil zu den Grenzen politischer Äußerungen in Deutschland, insbesondere wenn Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Die AfD-Abgeordneten haben damit rechtlichen Schutz gegen die Vorwürfe erwirkt, die das Gericht als unbegründet einstuft.

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