Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Berndt MitschkeGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt es ihr, bestimmte eidesstattliche Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen, dessen politische Karriere unter Kontroversen endete. Der Fall geht auf eine Reihe von #MeToo-Vorwürfen zurück, die sich später weitgehend als haltlos herausstellten.
Der Streit begann, als Schedlich in einer eidesstattlichen Versicherung für den Rundfunksender RBB Vorwürfe gegen Gelbhaar erhob. Dieser wies die Anschuldigungen als falsch zurück und verlor daraufhin seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025. Anfang 2025 schied er schließlich vollständig aus dem Parlament aus.
Das Oberlandesgericht Hamburg kam zu dem Schluss, dass es sich bei Teilen des Konflikts um widersprüchliche Darstellungen handelte, nicht um klares Fehlverhalten. Zwar wurden viele der #MeToo-Vorwürfe später fallengelassen, doch der RBB entschuldigte sich für die Ausstrahlung unbelegter Behauptungen. Dennoch gestattete das Gericht Schedlich, bestimmte Aussagen aus ihrer eidesstattlichen Versicherung zu wiederholen.
Das Urteil stellt einen juristischen Erfolg für Schedlich dar, wirft jedoch auch ein Licht auf die Komplexität strittiger Vorwürfe. Gelbhaars Rückzug aus der Politik folgte auf die Eskalation des Falls – seine Nominierung wurde zurückgezogen, und seine Amtszeit endete kurz darauf. Die Entschuldigung des Senders unterstrich die Tragweite unbelegter Vorwürfe in der öffentlichen Debatte.






