"Rassistischer Arsch"-Tweet: Wie ein Autor fast wegen Beleidigung verurteilt wurde
Berndt Mitschke"Rassistischer Arsch"-Tweet: Wie ein Autor fast wegen Beleidigung verurteilt wurde
Ein Autor musste rechtliche Konsequenzen fürchten, nachdem er den Politiker Philipp Amthor 2020 in einem Tweet als „rassistischen Arsch“ bezeichnet hatte. Der Fall, der nach dem umstrittenen Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs verhandelt wurde, endete mit einem Strafbefehl über 90 Tagessätze. Obwohl der Autor das Verfahren später gewann, bleiben Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen solcher Strafverfolgungen auf die Meinungsfreiheit bestehen.
Der Streit begann vor vier Jahren, als der Autor Amthor in den sozialen Medien kritisierte. Sein Tweet, in dem er ihn als „rassistischen Arsch“ bezeichnete, folgte auf Äußerungen Amthors, in denen dieser Flüchtlingen vorwarf, das deutsche Sozialsystem auszunutzen. Der Staat verfolgte den Fall im öffentlichen Interesse – ohne dass Amthor offiziell Anzeige erstattet hätte – nach Paragraf 188, der höhere Strafen und eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vorsieht.
Der Autor erhielt einen Strafbefehl, eine in Deutschland gängige Praxis, bei der über die Hälfte aller Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung abgeschlossen werden. Wäre der Bescheid innerhalb von zwei Wochen nicht angefochten worden, wäre die Verurteilung rechtskräftig geworden. Später entschied das Gericht zugunsten des Autors, doch dieser warnt nun, dass normale Bürger oft nicht über die Mittel verfügen, um sich gegen ähnliche Vorwürfe zu wehren.
Paragraf 188 steht in der Kritik, da er möglicherweise legitime politische Debatten unterdrückt. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit verurteilte die Regelung kürzlich und argumentierte, sie könne die freie Meinungsäußerung einschränken. Der Autor fordert die Abschaffung des Paragrafen und bezeichnet das Gesetz als fehlerhaft, da es die Feindseligkeit gegenüber Politikern weiter anheizen könnte.
Der Fall wirft erneut die Frage auf, wie Deutschland mit Beleidigungsklagen und Meinungsfreiheit umgeht. Zwar entging der Autor einer Verurteilung, doch das Verfahren per Strafbefehl und die strenge Anwendung von Paragraf 188 bleiben umstritten. Kritiker bemängeln, dass solche Maßnahmen vor allem diejenigen treffen, die sich gegen staatliche Anklagen nicht zur Wehr setzen können.






